Die nationale Koordination der Sans-Papiers stellt sich entschieden gegen die im Rundschreiben der Bundesbehörden vorgeschlagenen „Einzelfalllösungen“.  

Inhalt des Rundschreibens

Am 14. November 2001 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Kantonen einen von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold unterzeichneten Zirkularentwurf in die Vernehmlassung gegeben, der die Härtefall-Praxis der Bundesbehörden sowie die Regelung des Aufenthaltes von illegalen AusländerInnen (Sans-Papiers) erläutert. Von dieser Vernehmlassung wird die Bewegung der Sans-Papiers völlig ausgeschlossen, obwohl sie in dieser Frage eine wichtige Akteurin ist.

Der Zirkularentwurf versteht sich als Antwort auf die von der nationalen Sans-Papiers-Bewegung seit sechs Monaten geforderte kollektive Regularisierung. In Wirklichkeit handelt es sich dabei lediglich um eine Neuauflage der bisherigen Bundespraxis. Sie beruht einerseits auf Art. 13 (Ausnahmen von den Höchstzahlen), Buchstabe f der Bundesverordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO), andererseits auf Art. 44 des Asylgesetzes (für diejenigen  Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben). Das Rundschreiben beschreibt präzis die sehr zahlreichen Kriterien, die für eine Aufenthaltserteilung erfüllt sein müssen und verweist auf die Praxis des Bundesgerichts: Aufenthaltsdauer (im Prinzip kann einzig ein mehr als 4 Jahre dauernder Aufenthalt überhaupt berücksichtigt werden), Integration, Gesundheitsprobleme, Anwesenheit von Familienangehörigen, Alter der Kinder, Einschulung usw. Jedes Dossier muss vom Bundesamt für Ausländerfragen und von den kantonalen Behörden einer eingehenden Analyse unterzogen und einvernehmlich entschieden werden.

Einzige „Öffnung“ im Zirkularentwurf ist die Möglichkeit, dass die Kantone Dossiers von abgelehnten Asylsuchenden vorlegen können. Heute ist es nämlich ausgeschlossen, dass ein Kanton für solche Personen eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung beantragen kann. Dabei muss auf eine weitere bestehende Rechtsungleichheit zwischen AusländerInnen ohne regulären Aufenthalt und abgelehnten Asylsuchenden hingewiesen werden. Bei einer Regelung können abgelehnte Asylsuchende nur mit einer vorläufigen Aufnahme, andere AusländerInnen jedoch mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung rechnen.  

Standpunkt der nationalen Koordination der Sans-Papiers

Ein Rundschreiben, das sich darauf beschränkt, die bisherige Praxis zu bejahen, kann wohl kaum eine zufriedenstellende Antwort auf die Sans-Papiers-Frage geben, da ja gerade die bestehende Gesetzgebung und ihre Anwendung Sans-Papiers produziert. Die Einzelfallprüfung wird seit Jahren angewendet und hat keine nennenswerte Regularisierung von Sans-Papiers gebracht. Sie taugt nicht als Lösung für Hunderttausende von Personen, die ihren Aufenthalt durch eine diskriminierende Gesetzgebung verloren haben. Eine eingehende Überprüfung von Einzeldossiers gemäss den im Zirkularentwurf enthaltenen Kriterien würde in eine endlose Prozedur ausufern. Die Problematik der Sans-Papiers lässt sich nicht auf kleinliche Weise mit einer kleinlichen Gesetzgebung lösen.

Es ist stossend, dass behauptet wird, die Situation derer, die das ganze Asylverfahren durchlaufen haben zu regularisieren, indem man ihnen die vorläufige Aufnahme gewährt. Dieser Status bleibt sehr prekär und birgt wichtige Einschränkungen: Grosse Schwierigkeiten bei einem Kantonswechsel; es ist fast unmöglich, legal in ein anderes Land zu reisen. Dies schafft eine offensichtliche, durch nichts rechtfertigbare Ungleichheit zwischen verschiedenen AusländerInnen.

Das Polizei- und Justizdepartementes spielt mit verdeckten Karten: Frau Metzler versteckt sich hinter der Praxis des Bundesgerichtes, um die Strenge ihres Rundschreibens zu rechtfertigen. Sie verschweigt, dass die Praxis der Bundesrichter auf eine restriktive Verordnung, namentlich auf den Art 13 f der BVO, zurückzuführen ist. Aber das ist nicht alles: Die Verordnung, die den Verwaltungs- und Gerichtsbeamten nur einen lächerlichen Ermessensspielraum belässt, liegt im Kompetenzbereich des Bundesrates! Das heisst, die Schweizer Regierung hat die Befugnis, eine Verordnung zu erlassen, die Sans-Papiers kollektiv regularisiert.

Es geht vor allem um eine politische Entscheidung

Die ausschliesslich juristische Annäherung des Bundesrates ist also nur eine Art, der von den Sans-Papiers lancierten Diskussion auszuweichen und Hunderttausende in einer Situation der Ausbeutung und extremen Unterdrückung zu belassen.

Um zu beurteilen, wie realistisch der Vorschlag von Frau Metzler ist, kann man einfach beobachten, was in den letzten Monaten wirklich passiert ist. Die Kantone Waadt, Freiburg und Neuenburg haben dem Bund ein paar Dutzend Dossiers zur Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung vorgelegt. Die Mehrzahl dieser kantonalen Anträge sind bis zum heutigen Tag, also nach mehr als sechs Monaten, unbeantwortet geblieben. Die Einzelfalllösung ist untauglich, da sie keine schnellen Regularisierungsentscheide bringt. Unzählige Personen in der Schweiz während Monaten im Ungewissen zu belassen, obwohl ihnen mehrheitlich eine Aufenthaltsbewilligung zusteht, ist eine unmenschliche Behandlung! Kommt noch dazu, dass Situationen, die völlig mit den im Rundschreiben erwähnten Kriterien übereinstimmen, von den Bundesbehörden nicht akzeptiert worden sind. Manchmal werden sie von Kanton zu Kanton völlig unterschiedlich behandelt.

Die von Frau Metzler verteidigte Einzelfalllösung ist sowohl ineffizient als auch auf skandalöse Weise diskriminierend.

Demgegenüber halten die Sans-Papiers ihre Forderung nach einer kollektiven Regularisierung aufrecht - eine Regelung nach dem Beispiel anderer europäischer Länder. Sie ist die einzige realistische Lösung, mit der diesen Menschen Gerechtigkeit und Menschenwürde wiedergegeben werden kann.

Der staatliche Schutz der individuellen Grundrechte ohne Einschränkung und Diskriminierung, wie sie die Europäische Sozialcharta und die beiden UNO-Menschenrechtspakte vorsehen, sind unerlässlich für ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz. Die Diskussion über die Rechte der Sans-Papiers muss auf dieser Rechtsgrundlage aufbauen.

Angenommen an der nationalen Koordinationssitzung in Bern am 1. Dezember 2001.  

Kontaktadresse: Christophe Tafelmacher, Av. Des Jordils 13, 1006 Lausanne, Tel. 021 616 30 65 / 078 823 42 36