Die nationale Koordination der Sans-Papiers
stellt sich entschieden gegen die im Rundschreiben der Bundesbehörden
vorgeschlagenen „Einzelfalllösungen“.
Inhalt des Rundschreibens
Am
14. November 2001 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
den Kantonen einen von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold unterzeichneten
Zirkularentwurf in die Vernehmlassung gegeben, der die Härtefall-Praxis der
Bundesbehörden sowie die Regelung des Aufenthaltes von illegalen AusländerInnen
(Sans-Papiers) erläutert. Von dieser Vernehmlassung wird die Bewegung der
Sans-Papiers völlig ausgeschlossen, obwohl sie in dieser Frage eine wichtige
Akteurin ist.
Der
Zirkularentwurf versteht sich als Antwort auf die von der nationalen
Sans-Papiers-Bewegung seit sechs Monaten geforderte kollektive Regularisierung.
In Wirklichkeit handelt es sich dabei lediglich um eine Neuauflage der
bisherigen Bundespraxis. Sie beruht einerseits auf Art. 13 (Ausnahmen von den Höchstzahlen),
Buchstabe f der Bundesverordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
(BVO), andererseits auf Art. 44 des Asylgesetzes (für diejenigen
Personen, die ein Asylgesuch gestellt haben). Das Rundschreiben
beschreibt präzis die sehr zahlreichen Kriterien, die für eine
Aufenthaltserteilung erfüllt sein müssen und verweist auf die Praxis des
Bundesgerichts: Aufenthaltsdauer (im Prinzip kann einzig ein mehr als 4 Jahre
dauernder Aufenthalt überhaupt berücksichtigt werden), Integration,
Gesundheitsprobleme, Anwesenheit von Familienangehörigen, Alter der Kinder,
Einschulung usw. Jedes Dossier muss vom Bundesamt für Ausländerfragen und von
den kantonalen Behörden einer eingehenden Analyse unterzogen und einvernehmlich
entschieden werden.
Einzige
„Öffnung“ im Zirkularentwurf ist die Möglichkeit, dass die Kantone
Dossiers von abgelehnten Asylsuchenden vorlegen können. Heute ist es nämlich
ausgeschlossen, dass ein Kanton für solche Personen eine humanitäre
Aufenthaltsbewilligung beantragen kann. Dabei muss auf eine weitere bestehende
Rechtsungleichheit zwischen AusländerInnen ohne regulären Aufenthalt und
abgelehnten Asylsuchenden hingewiesen werden. Bei einer Regelung können
abgelehnte Asylsuchende nur mit einer vorläufigen Aufnahme, andere AusländerInnen
jedoch mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung rechnen.
Ein
Rundschreiben, das sich darauf beschränkt, die bisherige Praxis zu bejahen,
kann wohl kaum eine zufriedenstellende Antwort auf die Sans-Papiers-Frage geben,
da ja gerade die bestehende Gesetzgebung und ihre Anwendung Sans-Papiers
produziert. Die Einzelfallprüfung wird seit Jahren angewendet und hat keine
nennenswerte Regularisierung von Sans-Papiers gebracht. Sie taugt nicht als Lösung
für Hunderttausende von Personen, die ihren Aufenthalt durch eine
diskriminierende Gesetzgebung verloren haben. Eine eingehende Überprüfung von
Einzeldossiers gemäss den im Zirkularentwurf enthaltenen Kriterien würde in
eine endlose Prozedur ausufern. Die Problematik der Sans-Papiers lässt sich
nicht auf kleinliche Weise mit einer kleinlichen Gesetzgebung lösen.
Es
ist stossend, dass behauptet wird, die Situation derer, die das ganze
Asylverfahren durchlaufen haben zu regularisieren, indem man ihnen die vorläufige
Aufnahme gewährt. Dieser Status bleibt sehr prekär und birgt wichtige Einschränkungen:
Grosse Schwierigkeiten bei einem Kantonswechsel; es ist fast unmöglich, legal
in ein anderes Land zu reisen. Dies schafft eine offensichtliche, durch nichts
rechtfertigbare Ungleichheit zwischen verschiedenen AusländerInnen.
Das
Polizei- und Justizdepartementes spielt mit verdeckten Karten: Frau Metzler
versteckt sich hinter der Praxis des Bundesgerichtes, um die Strenge ihres
Rundschreibens zu rechtfertigen. Sie verschweigt, dass die Praxis der
Bundesrichter auf eine restriktive Verordnung, namentlich auf den Art 13 f der
BVO, zurückzuführen ist. Aber das ist nicht alles: Die Verordnung, die den
Verwaltungs- und Gerichtsbeamten nur einen lächerlichen Ermessensspielraum belässt,
liegt im Kompetenzbereich des Bundesrates! Das heisst, die Schweizer Regierung
hat die Befugnis, eine Verordnung zu erlassen, die Sans-Papiers kollektiv
regularisiert.
Es geht vor allem um eine politische Entscheidung
Die
ausschliesslich juristische Annäherung des Bundesrates ist also nur eine Art,
der von den Sans-Papiers lancierten Diskussion auszuweichen und Hunderttausende
in einer Situation der Ausbeutung und extremen Unterdrückung zu belassen.
Um
zu beurteilen, wie realistisch der Vorschlag von Frau Metzler ist, kann man
einfach beobachten, was in den letzten Monaten wirklich passiert ist. Die
Kantone Waadt, Freiburg und Neuenburg haben dem Bund ein paar Dutzend Dossiers
zur Erteilung einer humanitären Aufenthaltsbewilligung vorgelegt. Die Mehrzahl
dieser kantonalen Anträge sind bis zum heutigen Tag, also nach mehr als sechs
Monaten, unbeantwortet geblieben. Die Einzelfalllösung ist untauglich, da sie
keine schnellen Regularisierungsentscheide bringt. Unzählige Personen in der
Schweiz während Monaten im Ungewissen zu belassen, obwohl ihnen mehrheitlich
eine Aufenthaltsbewilligung zusteht, ist eine unmenschliche Behandlung! Kommt
noch dazu, dass Situationen, die völlig mit den im Rundschreiben erwähnten
Kriterien übereinstimmen, von den Bundesbehörden nicht akzeptiert worden sind.
Manchmal werden sie von Kanton zu Kanton völlig unterschiedlich behandelt.
Die
von Frau Metzler verteidigte Einzelfalllösung ist sowohl ineffizient als auch
auf skandalöse Weise diskriminierend.
Demgegenüber
halten die Sans-Papiers ihre Forderung nach einer kollektiven Regularisierung
aufrecht - eine Regelung nach dem Beispiel anderer europäischer Länder. Sie
ist die einzige realistische Lösung, mit der diesen Menschen Gerechtigkeit und
Menschenwürde wiedergegeben werden kann.
Der
staatliche Schutz der individuellen Grundrechte ohne Einschränkung und
Diskriminierung, wie sie die Europäische Sozialcharta und die beiden
UNO-Menschenrechtspakte vorsehen, sind unerlässlich für ein menschenwürdiges
Leben in der Schweiz. Die Diskussion über die Rechte der Sans-Papiers muss auf
dieser Rechtsgrundlage aufbauen.
Angenommen an der nationalen Koordinationssitzung
in Bern am 1. Dezember 2001.
Kontaktadresse:
Christophe Tafelmacher, Av. Des Jordils 13, 1006 Lausanne, Tel. 021 616 30 65 / 078
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